
Der Kreisvorstand des CDU-Kreisverbandes Saalekreis beauftragte in Absprache mit dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Rechenschaftsberichte des CDU-Kreisverbandes Saalekreis nach § 29 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG). Der Wirtschaftsprüfer wurde gebeten, zu seiner Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten.
Der beauftragte Wirtschaftsprüfer erteilte am 10.08.2020 folgenden Prüfvermerk: „Nach meiner pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Bücher und Schriften der Partei sowie der von den Vorständen erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Rechenschaftsberichte 2018 und 2019 des CDU-Kreisverbandes Saalekreis in dem geprüften Umfang (§ 29 Abs. 1 des Parteiengesetzes) den Vorschriften des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2018.“
Der Kreisvorsitzende Michael Hayn erklärte dazu: „Ich bin froh, dass wir nun auch durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unsere gute Buchführung bestätigt bekommen haben. Ich hoffe, dass diese Prüfung nun zur Befriedung im Kreisverband führt und wir wieder mit der guten politischen Arbeit für den Landkreis Schlagzeilen machen können.“
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