Eckpunkte des neuen Kinderförderungsgesetzes

22.12.2018

Mit der im November verabschiedeten Novelle des Kinderförderungsgesetzes wird die Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt weiter verbessert

Wesentliche Aspekte und Neuerungen sind dabei:

  1. Alle Kinder in Sachsen-Anhalt haben einen Betreuungsanspruch von 8 Stunden pro Tag. Sollte der Bedarf der Eltern größer sein, erhöht sich dieser auf 10 Stunden täglich.
  2. Ab dem 01.01.2019 tritt eine erweiterte Geschwisterregelung in Kraft. Es werden nur noch Beiträge für das älteste Kind im Kindergarten entrichtet.
  3. Ab dem 01.08.2019 können Verträge für Horte ab der 4. Stunde und Kitas ab der 5. Stunde stündlich gestaffelt abgeschlossen werden.
  4. Die Rechte der Eltern werden gestärkt. So entscheiden die Elternvertreter künftig in Zusammenarbeit mit dem Träger über den Essenanbieter.
  5. Ab dem 01.08.2019 werden die Betreuungsschlüssel verbessert. So werden zukünftig Ausfalltage des pädagogischen Personals berücksichtigt.
  6. Zukünftig zahlen die Eltern nur noch die unmittelbaren Kosten der Verpflegungen. Kosten wie z.B. für die Ausgabe der Mahlzeiten werden Bestandteil der normalen Platzgebühren.
  7. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einer festen Quote an den Personalkosten und übernimmt auch Tarifsteigerungen. Damit werden die Kommunen in der Finanzierung entlastet

Sachsen-Anhalt ist und bleibt auch zukünftig das einzige Bundesland mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Geburt des Kindes!

Auch nach der Novelle behält Sachsen-Anhalt eines der unfassensten und familienfreundlichsten Kinderförderungsgesetze in Deutschland.

 

Quelle: "EINBLICK - Das Infoblatt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Sonderausgabe 03/2018)"


Weitere Informationen:

 

Unterstützen Sie uns!