
Kinderbetreuung
Wesentliche Aspekte und Neuerungen sind dabei:
- Alle Kinder in Sachsen-Anhalt haben einen Betreuungsanspruch von 8 Stunden pro Tag. Sollte der Bedarf der Eltern größer sein, erhöht sich dieser auf 10 Stunden täglich.
- Ab dem 01.01.2019 tritt eine erweiterte Geschwisterregelung in Kraft. Es werden nur noch Beiträge für das älteste Kind im Kindergarten entrichtet.
- Ab dem 01.08.2019 können Verträge für Horte ab der 4. Stunde und Kitas ab der 5. Stunde stündlich gestaffelt abgeschlossen werden.
- Die Rechte der Eltern werden gestärkt. So entscheiden die Elternvertreter künftig in Zusammenarbeit mit dem Träger über den Essenanbieter.
- Ab dem 01.08.2019 werden die Betreuungsschlüssel verbessert. So werden zukünftig Ausfalltage des pädagogischen Personals berücksichtigt.
- Zukünftig zahlen die Eltern nur noch die unmittelbaren Kosten der Verpflegungen. Kosten wie z.B. für die Ausgabe der Mahlzeiten werden Bestandteil der normalen Platzgebühren.
- Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit einer festen Quote an den Personalkosten und übernimmt auch Tarifsteigerungen. Damit werden die Kommunen in der Finanzierung entlastet
Sachsen-Anhalt ist und bleibt auch zukünftig das einzige Bundesland mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Geburt des Kindes!
Auch nach der Novelle behält Sachsen-Anhalt eines der unfassensten und familienfreundlichsten Kinderförderungsgesetze in Deutschland.
Quelle: "EINBLICK - Das Infoblatt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Sonderausgabe 03/2018)"
Weitere Informationen:
- Gesetzentwurf (extern)
- Landtag Sachsen-Anhalt zur KiFöG-Novelle (extern)
- Information von Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion (extern)
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