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01.02.2012, 14:20 Uhr | Junge Union Sachsen-Anhalt
Verfassungsfeinde gehören unter Beobachtung
 
Zu der aktuellen Diskussion zur Überwachung von führenden Mitgliedern der Partei „Die Linke“ erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Union Sachsen-Anhalt, Sven Schulze:

Die Überwachung von einzelnen Mitgliedern der Die Linke, unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grenzen, durch den Verfassungsschutz ist aus Sicht der Jungen Union Sachsen-Anhalt richtig. Nur ein Rechtsstaat, der in der Lage ist auf Bedrohungen zu reagieren ist in der Lage die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Sowohl in der Programmatik als auch durch das Handeln einzelner Mitglieder die Partei Die Linke sind Ansätze erkennbar die auf verfassungsfeindliche Tendenzen und Kampagnen schließen lassen. Daher ist es nur konsequent wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie einzelne Verfassungsschutzbehörden der Länder die notwendigen Informationen sammeln und auswerten.

Bezüglich der Beobachtung von einzelnen Mitgliedern des Deutschen Bundestages in diesem Kontext müssen natürlich besonders strenge Maßstäbe herangezogen werden um die Freiheit des Mandats zu schützen. Ein solches Parlamentsmandat darf aber nicht dazu missbraucht werden offen mit Verfassungsfeinden und Vertretern von Terrororganisationen zu sympathisieren oder gar zu kooperieren.

„Wer autonome Gewalttäter unterstützt, neue Wege zum Kommunismus erörtert oder den kubanischen Diktator Fidel Castro öffentlich anhimmelt, der muss sich nicht über das Interesse des Verfassungsschutzes wundern“, so der JU-Landesvorsitzende Sven Schulze.

In dieser Frage darf es auch in Sachsen-Anhalt keine Denkverbote geben. Die CDU Sachsen-Anhalt hatte sich in dieser Frage im Vorfeld der Landtagswahl 2011 klar positioniert. Als Junge Union fordern wir Innenminister Stahlknecht auf, nun auch in Sachsen-Anhalt entsprechende Maßnahmen zu prüfen.

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